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Es hat gebrannt!
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| Tübingen City Das Thema Es hat gebrannt! aus dem Die Stadt Tübingen Forum; Bitte alle kräftig spenden.
Denn vor allem der Familie Schwägerle fehlt jetzt das Einkommen. Und das Problem ist das seine ... |
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20.12.2005, 11:54
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#46 (permalink)
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Firefighter
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Bitte alle kräftig spenden.
Denn vor allem der Familie Schwägerle fehlt jetzt das Einkommen. Und das Problem ist das seine Hinterbliebene Frau erst mit 45 Jahren berechtigt ist die Witwenrente in Anspruch zu nehmen. Und von der Württembergischen Versicherung wird es wahrscheinlich nur eine Einmalzahlung geben. Das hilft den Hinterbliebenen zwar Anfangs, allerdings wird es nicht ausreichen die Familie mit 2 Kindern auf Dauer zu unterhalten.
Also bitte alle Spenden!
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20.12.2005, 11:56
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#47 (permalink)
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Gottes Sohn! ;)
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Waren sie denn weniger als ein Jahr verheiratet?!
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20.12.2005, 12:32
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#48 (permalink)
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das ist KC der Checker
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Zitat:
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Zitat von golom1980
Ist ganz schön heftig! Und dann noch eingeschlossen. Da gibt es dann nur noch eins: Maske ab und 3-4 tiefe Atemzüge. Will aber nie in diese Situation geraten.
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und was bringen dir diese 3 - 4 Atemzüge?
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20.12.2005, 12:39
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#49 (permalink)
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Gottes Sohn! ;)
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Das gehört bei einigen mit dabei, dass man sich auch mit dem Tod auseinander setzt. Wenn du tief einatmest, dann fällst du um und bekommst nichts mehr mit. Verbrannt werden ist schlimmer. Wenn du aber erstmal bewustlos bist, dann kriegst du das nicht mehr mit. So schlimm das auch klingen mag, aber es ist ein "angenehmerer" (wenn man denn davon sprechen kann) Tod. Bei Übungen wurde das mal vermittelt. Bei uns zählt das sprechen über den Tod dazu. Aber davon ab, möchte nicht, dass jetzt der eindruck entsteht, dass ich kein Mitgefühl für die Kameraden habe!!!
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20.12.2005, 12:40
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#50 (permalink)
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das ist KC der Checker
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Zitat:
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Zitat von Silve2611
Es gibt doch auch sicher eine Versicherung vom Staat vor so etwas oder?
Nicht das ich das spenden schlecht finde aber da gibt es doch sicher auch eine Art Weisenrente, wenn Feuerwehrmänner im Einsatz ums Leben kommen oder check?
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Zitat aus dem Feuerwehrforum:
Angehörige der FF sind in allen Bundesländern automatisch und beitragsfrei in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Träger sind entweder die Feuerwehr-Unfallkassen (im größten Teil Deutschlands) bzw. die Unfallkassen (Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland) bzw. Gemeindeunfallversicherungsverbände (GUV Bayern). In einigen Bundesländern (evt. auch allen, bin mir da nicht sicher) gibt es weiterhin zusätzliche Ab- bzw. Versicherungen.
Welche Regelungen gibt es, wenn der ehrenamtliche FF-Angehörige durch einen Einsatz oder sonstige Tätigkeit für die FF Berufs- oder Erwerbsunfähig wird?
SGB VII.
- Anspruch auf Verletztengeld in Höhe von 80% des Bruttoarbeitsverdienstes, max. jedoch in Höhe des Nettoverdienstes. Verletztengeld wird nicht bezahlt, solange Anspruch auf Entgeldfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht. Während des Bezugs von Verletztengeld sind Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zu leisten, die jeweils zur Hälfte vom Versicherten und vom Träger der Unfallversicherung zu zahlen sind. Meistens wird jedoch der Anteil des Verletzten ebenfalls vom UV-Träger übernommen, je nachdem, was dessen Satzung besagt. Der Anspruch auf Verletztengeld endet mit Ende der Arbeitsunfähigkeit. Wenn eine Aufnahme der Arbeitstätigkeit aufgrund des Unfalls nicht mehr erfolgen kann. dann endet das Verletztengeld
a) wenn der Versicherte eine zumutbare zur Verfügung stehende Berufs- oder Erwerbstätigkeit aufnehmen kann, oder
b) Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht, oder
c) ansonsten mit Ablauf der 78. Woche seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
Cave: Für Selbständige gibt es abweichende Regelungen!
- Anspruch auf Rente, wenn aufgrund eines Unfalls die Erwerbsfähigkeit ab der 26. Woche nach dem Unfalltag noch um mindestens 20% gemindert ist. Grundlage ist das Bruttoarbeitseinkommen, welches in den 12 Monaten vor dem Unfall erzielt wurde (Jahresarbeitsverdienst). Die maximale mögliche Rente (Vollrente) beträgt 2/3 des Jahresarbeitsverdienstes, bei anteiliger Erwerbsunfähigkeit wird die Rente entsprechend angepasst, also z.B. Erwerbsunfähigkeit von 30% ergibt eine Rente von 0,3 x 0,66 x Jahresarbeitsverdienst. Es gibt Mindestjahresarbeitsverdienste (insb. wichtig bei Personen ohne oder mit nur geringem Jahresarbeitsverdienst - z.B. Schüler, Studenten - weil die sonst durchs Raster fallen würden), als auch Höchstjahresarbeitsverdienste (irgendwo in der Größenordnung von rd. € 85.000 / a). Die Rente beginnt, wenn der Anspruch auf Verletztengeld entfällt (siehe oben) bzw. (wenn kein Anspruch auf Verletztengeld bestand, z.B. bei Schülern (weil die noch nicht arbeiten könne sie auch nicht arbeitsunfähig sein)) ab dem Tag des Unfalls.
- Dazu kommen dann die jeweils üblichen, gesetzlich zugesicherten Dienstleistungen (kostenfreie Heilbehandlung, berufliche und ggf. soziale Rehabilitation) und Sachleistungen (Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln)
Wie werden Ehefrau und Kinder versorgt, wenn der ehrenamtliche FF-Angehörige bei Tätigkeiten für die FF tödlich verletzt wird?
Ja, anspruchsberechtigte Hinterbliebene können sein: Witwe bzw. Witwer (wenn zum Zeitpunkt des Todes eine rechtsgültige Ehe bestand), Waisen, frühere Ehegatten oder die Eltern.
Witwen/Witwer erhalten bis zum Alauf des dritten Kalendermonats eine Witwenrente in Höhe der oben genannten Vollrente (2/3 des JAV), eigenes Einkommen der Witwe/des Witwers wird nicht angerechnet. Danach beträgt die Witwenrente grundsätzlich 30% des JAV. CAVE: Eigenes Einkommen der Witwe/Des Witwers ist auf die Witwenrente anzurechnen. Eine höhere Witwen-/Witwerrente in Höhe von 40% JAV erhalten Witwen
a) die das 45. Lebensjahr vollendet haben, oder
b) erwerbs- oder berufsunfähig sind, oder
c) ein waisenrentenberechtigtes Kind erziehen (§ 67 SGB VII), oder
d) ein Kind erziehen, das wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung eine Waisenrente erhält oder nur deswegen nicht erhält, weil es das 27. Lebensjahr vollendet hat.
Kinder eines tödliche verunglückten FA erhalten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres grundsätzlich Waisenrente. Diese ist ein selbständiger Anspruch des Waisen und hat nichts mit einer evt. gewährten Witwenrente von Mutter/Vater o.ä. zu tun. Waisenrente kann in Ausnahmefällen (Schul-/Berufsausbildung, Freiwilliges soziales Jahr, Behinderung) bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres bezahlt werden. Anspruchsberechtigte Waisen können
a) leibliche Kinder
b) Stiefkinder
c) Pflegekinder
d) Enkel und Geschwister
sein.
Die Höhe der Waisenrente richtet sich danach, ob das Kind Halb- oder Vollwaise ist. Halbwaisen erhalten im Regelfall 20% JAV Rente, Vollwaisen 30% JAV.
Welche Kommunen sichern - und in welchem Umfang - die vielgelobten Verdienste des Ehrenamtes mit Zusatzversicherungen im Schadensfall ab?
Evt. gibts da einige. Man sollte aber nicht vergessen, dass in vielen Fällen (ich weiß es sicher von BaWü, Bayern und Niedersachsen) für Freiwillige FA erweiterte Leistungen bestehen, die über das oben beschriebene hinausgehen. So gibt es z.B. in BaWü eine Zusatzversicherung beim WGV, die u.a. den Versicherungsschutz auch auf Tätigkeiten außerhalb des engen gesetzlichen Aufgabenbereichs der Feuerwehr erweitert. Weiterhin gibt es hier diverse Zusatzleistungen in Höhe von bis zu € 150.000 / Person bei Invalidität, Todesgeld, Tagegeld, Kostenersatz für kosmetische Operationen und Bergungskosten.
Das nur auf die Schnelle, das ganze Thema ist so umfangreich, dass man darüber Bücher schreiben könnte. Die Unfallversicherer halten aber alle Infomaterial bereit, wo man in Ruhe nachlesen kann.
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20.12.2005, 12:41
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#51 (permalink)
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Olda boy from College
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@golom
Naja, halte ich für unwahnscheinlich. Das erste was du da kriegst ist ein Inhalationstrauma das von den Lippen bis in die tiefen Bronchien gehen kann. UNd das ist sicher nicht arg viel angenehmer... Abgesehen davon finde ich diese Art der Spekulation unnötig und respektlos.
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20.12.2005, 12:43
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#52 (permalink)
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das ist KC der Checker
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also da gebe ich burton voll und ganz recht!
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20.12.2005, 12:52
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#53 (permalink)
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Gottes Sohn! ;)
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Was hat das mit respektlosigkeit zutun? Es ist nun mal so, dass sich jede/r Feuerwehrmann/frau (ob Freiwillige oder Berufs) mit diesem Thema auseinander setzen muss. Es kann nun mal jeden Tag passieren, dass man in soeine Situation gelangt. Das es nicht schön ist, davon brauchen wir nicht sprechen, aber trotzdem gehört es dazu!
Zitat:
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Zitat von check
Wie werden Ehefrau und Kinder versorgt, wenn der ehrenamtliche FF-Angehörige bei Tätigkeiten für die FF tödlich verletzt wird?
Ja, anspruchsberechtigte Hinterbliebene können sein: Witwe bzw. Witwer (wenn zum Zeitpunkt des Todes eine rechtsgültige Ehe bestand), Waisen, frühere Ehegatten oder die Eltern.
Witwen/Witwer erhalten bis zum Alauf des dritten Kalendermonats eine Witwenrente in Höhe der oben genannten Vollrente (2/3 des JAV), eigenes Einkommen der Witwe/des Witwers wird nicht angerechnet. Danach beträgt die Witwenrente grundsätzlich 30% des JAV. CAVE: Eigenes Einkommen der Witwe/Des Witwers ist auf die Witwenrente anzurechnen. Eine höhere Witwen-/Witwerrente in Höhe von 40% JAV erhalten Witwen
a) die das 45. Lebensjahr vollendet haben, oder
b) erwerbs- oder berufsunfähig sind, oder
c) ein waisenrentenberechtigtes Kind erziehen (§ 67 SGB VII), oder
d) ein Kind erziehen, das wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung eine Waisenrente erhält oder nur deswegen nicht erhält, weil es das 27. Lebensjahr vollendet hat.
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Die Ehe muss aber mindestens ein Jahr angedauert haben, erst dann wird die sogenannte "Kleine" Witwenrente gezahlt.
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20.12.2005, 12:53
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#54 (permalink)
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das ist KC der Checker
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Zitat:
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Zitat von burton.c.bell
@golom
... Abgesehen davon finde ich diese Art der Spekulation unnötig und respektlos.
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darum gehts!
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20.12.2005, 12:56
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#55 (permalink)
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Gottes Sohn! ;)
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Hab ihr denn noch nie darüber in Übungen gesprochen?
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20.12.2005, 13:02
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#56 (permalink)
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das ist KC der Checker
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golom, es geht hier nur um unnötige Spekulationen!
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20.12.2005, 13:05
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#57 (permalink)
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Gottes Sohn! ;)
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Stier
Beiträge: 1.188
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Das habe ich auch verstanden. Aber belassen wir es einfach dabei, das wir darüber nicht weiter schreiben. Kann euch ja auch 100% verstehn. Lass uns einfach damit aufhören darüber zu schreiben.
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20.12.2005, 15:21
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#58 (permalink)
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GAAAAIL
Registriert seit: 29.10.2001
Ort: Tübingen
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Waage
Beiträge: 15.369
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viel wichtiger ist, dass jeder spendet der kann!!!
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20.12.2005, 16:24
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#59 (permalink)
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www.jungepolizei.de
Registriert seit: 05.03.2005
Ort: MITTE
Beiträge: 707
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R.I.P und respect! =(
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20.12.2005, 18:40
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#60 (permalink)
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TueFo Super Moderator
Registriert seit: 01.08.2002
Beiträge: 7.449
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Laut Tagblatt findet am Donnerstag um 11:00 eine öffentliche Trauerfeier in der Stiftskirche statt. Ich gehe mal davon aus, dass Buffalo Soldier und Check auf jeden Fall hingehen werden.
Die beiden Toten sollen am Donnerstag im engsten Familienkreis bestattet werden. Zuvor findet um 11 Uhr ein öffentlicher Trauergottesdienst in der Stiftskirche statt, zu dem Feuerwehr-Delegationen aus dem ganzen Land kommen. Neben der Oberbürgermeisterin werden bei der Feier auch zwei auswärtige Gäste Trauerreden halten: der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech und der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Frank Knödler.
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